Fördergeld für Digitalisierung in Baden-Württemberg.

Zuschüsse und Kredite für Software, KI, IT-Sicherheit und Beratung in Baden-Württemberg, vom Land und vom Bund. Drei Fragen, dann sehen Sie, was zu Ihrem Betrieb passt.

  • Datenstand26. Oktober 2026
  • Programme im Überblick5
  • Förderstellen von Bund und Ländern7
  • Anmeldungkeine

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind allein die Richtlinien der Förderstellen, über eine Förderung entscheidet die Förderstelle.

Landesprogramme in Baden-Württemberg.

3 Programme für Digitalisierung von Land und Förderbank, verfügbare zuerst. Ein Klick zeigt Details und den Link zur Förderstelle.

Zuschüsse

2
Innovationsgutschein „Mittelstand trifft Start-ups“ (L-Bank)Anträge möglichMinisterium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg / L-Bank · Zuschussbis 50 %, max.20.000 €
Gefördert
Kauf innovativer Produkte oder Dienstleistungen bei einem Start-up (jünger als 10 Jahre), gemeinsame Entwicklung eines innovativen Produkts oder einer Dienstleistung mit einem Start-up
Für wen
bis 250 Beschäftigte, bis 50 Mio. € Umsatz
Nicht für
Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung ab 25 %
Antrag
Der Betrieb selbst, online bei der L-Bank. Das Start-up muss schon im Antrag genannt sein, Verträge erst nach dem Zuwendungsbescheid.

Kleine Unternehmen können laut Merkblatt vom 20.07.2026 weiterhin laufend einen Antrag im Förderportal der L-Bank stellen, unverändert mit 50 % Förderquote und max. 20.000 €.

Nur für innovative Vorhaben zusammen mit einem Start-up, das nicht in Baden-Württemberg sitzen muss. Eine Jury vergibt Punkte, kein Rechtsanspruch. Je Betrieb genau ein Gutschein, 10 Monate Zeit für die Umsetzung, keine weitere öffentliche Förderung für dieselbe Kooperation.

Vorbehalt: Ob Programmierung oder Software eines Start-ups gefördert wird, ist nicht eindeutig: Das Merkblatt dieser Gutscheinlinie (20.07.2026) fördert Produkte und Dienstleistungen von Start-ups ohne Ausnahme, die allgemeine L-Bank-Seite zu allen Innovationsgutscheinen schließt aber „Programmierdienstleistungen“ und den „Kauf von Hard- und Software“ aus. Vor dem Antrag bei der L-Bank (0721 150-1680) klären.

Offizielle Seite: Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg / L-BankStand 26.10.2026

Digitalisierungsprämie Plus, Zuschuss (Baden-Württemberg)BeendetMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg / L-Bank · ZuschussBetragsiehe Förderstelle
Gefördert
Software, IT-Sicherheit
Für wen
bis 249 Beschäftigte
Antrag
lief über die L-Bank, keine Antragstellung mehr möglich

Die Zuschussvariante gibt es seit 1. Juli 2025 nicht mehr. Nachfolger ist die Digitalisierungsfinanzierung der L-Bank (Kredit).

Offizielle Seite: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg / L-BankStand 17.10.2026

Kredite

1
Digitalisierungsfinanzierung (L-Bank)Anträge möglichL-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg), in Kooperation mit KfW · DarlehenKredit
Gefördert
Software und Hardware, Schnittstellen, IT-Sicherheit, KI und Datenprojekte, Schulung
Für wen
bis 249 Beschäftigte, bis 50 Mio. € Umsatz
Antrag
Über Ihre Hausbank, vor Beginn des Vorhabens.

Seit 01.07.2025 läuft das Nachfolgeprogramm mit neuer Mindestkredithöhe (10.000 € statt bisher 25.000 €, seit 22.10.2025) und gestaffelten Förderstufen; kleine Unternehmen können laufend über die Hausbank einen Antrag stellen.

Zinsgünstiger Kredit ab 10.000 €, bei anspruchsvolleren Vorhaben mit Tilgungszuschuss. Kein reiner Zuschuss mehr.

Offizielle Seite: L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg), in Kooperation mit KfWStand 17.10.2026

So kommen Sie an das Geld.

Den Antrag stellt immer Ihr Betrieb selbst. Maßgeblich ist der Sitz oder die Betriebsstätte, an der das Vorhaben umgesetzt wird.

  1. Passendes Programm finden

    Der Check zeigt, welche Programme zu Ihrem Vorhaben, Ihrem Land und Ihrer Betriebsgröße passen, mit Link zur Förderstelle.

  2. Bedingungen prüfen

    Lesen Sie die Richtlinie der Förderstelle oder lassen Sie sich beraten. Viele Länder fördern auch die Beratung selbst.

  3. Erst Antrag, dann Auftrag

    Bei fast allen Zuschüssen gilt: erst den Antrag stellen, dann beauftragen oder kaufen. Sonst kann die Förderung entfallen.

Häufige Fragen.

Wird Software für kleine Betriebe gefördert?

In vielen Bundesländern ja. Die Programme bezuschussen meist Einführung, Anpassung und Programmierung von Software durch externe Anbieter, oft auch IT-Sicherheit, KI und die Beratung dazu. Reine Standardsoftware, Hardware und Marketing sind häufig ausgeschlossen.

Welches Bundesland ist für mich zuständig?

Maßgeblich ist der Sitz oder die Betriebsstätte, an der das Vorhaben umgesetzt wird. Bundesprogramme gelten in allen Ländern.

Kann ich mehrere Zuschüsse kombinieren?

Meist nicht für dieselbe Ausgabe. Deshalb zeigt der Check die Programme einzeln und zählt nichts zusammen. Ob eine Kombination geht, steht in der Richtlinie der Förderstelle.

Wer stellt den Förderantrag?

Immer Ihr Betrieb selbst, meist online, oft über ein ELSTER-Unternehmenskonto. Bei Krediten läuft der Antrag meist über Ihre Hausbank.

Darf ich schon vor dem Antrag anfangen?

Bei fast allen Zuschüssen nein. Schon eine Bestellung oder eine mündliche Zusage an einen Anbieter gilt als Beginn und kann die Förderung ausschließen. Erst den Antrag stellen, dann beauftragen.

Woher stammen die Angaben?

Von den Seiten der Förderstellen. Zu jedem Programm steht der Link zur Förderstelle und das Datum, an dem wir die Seite gelesen haben. Wir gleichen die Liste jede Woche mit der Förderdatenbank des Bundes ab, damit kein neues Programm fehlt. Maßgeblich bleiben die Förderrichtlinien und die Entscheidung der Förderstelle.

Sie suchen Förderung für etwas anderes als Software, etwa Energie, Personal oder Gründung? Alle Förderprogramme durchsuchen: über 2.500 Programme von Bund, Ländern und EU.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Daten stammen von den Seiten der Förderstellen, Stand 26. Oktober 2026. Maßgeblich sind allein die jeweiligen Förderrichtlinien. Über eine Förderung entscheidet die Förderstelle, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Diese Seite ist keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung.

Software, die sich fördern lässt.

Kostenloses Erstgespräch, 30 Minuten. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und was es kostet.