Fördergeld für Digitalisierung in Thüringen.

Zuschüsse und Kredite für Software, KI, IT-Sicherheit und Beratung in Thüringen, vom Land und vom Bund. Drei Fragen, dann sehen Sie, was zu Ihrem Betrieb passt.

  • Datenstand26. Oktober 2026
  • Programme im Überblick5
  • Förderstellen von Bund und Ländern7
  • Anmeldungkeine

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind allein die Richtlinien der Förderstellen, über eine Förderung entscheidet die Förderstelle.

Landesprogramme in Thüringen.

3 Programme für Digitalisierung von Land und Förderbank, verfügbare zuerst. Ein Klick zeigt Details und den Link zur Förderstelle.

Zuschüsse

2
InnoInvestAnträge möglichThüringer Aufbaubank (TAB), im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum · Zuschussbis zu200.000 €
Gefördert
Beiträge zur Digitalisierung des Unternehmens bzw. vorhandener Betriebsprozesse, sofern sie als Innovation gelten, Neues (Produktions-)Verfahren bzw. Einführung eines neuen Produktes/einer neuen Dienstleistung, Prozessinnovation, neues Geschäftsmodell, neue organisatorische Struktur, Beispiele auf der Website: digitale Arbeits- und Projektzeiterfassung, KI-gestützte Automatisierung von Auftragserfassung/Abrechnung
Für wen
bis 249 Beschäftigte, bis 50 Mio. € Umsatz
Nicht für
Landwirtschaft, Vereine, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung, rechts- und wirtschaftsberatende freie Berufe
Antrag
Online über das EFRE-Förderportal 21-27 (thueringer-foerderportal.eu) bei der TAB; Beginn frühestens einen Tag nach Antragseingang, auf eigenes Risiko ohne Rechtsanspruch.

Seit 20.10.2026 gilt eine neue Mindestinvestitionssumme von 5.000 EUR (geänderte Intervallgrenze), die Förderhöhe von max. 200.000 EUR und die Laufzeit bis 2029 bleiben unverändert, Anträge können aktuell gestellt werden.

Kein fester Fördersatz, sondern eine Staffel: je Intervall der förderfähigen Ausgaben ein fixer Pauschalzuschuss (z. B. 5.000–10.000 € Ausgaben = 2.500 € Zuschuss, bis 800.000,01–1.000.000 € Ausgaben = 200.000 € Zuschuss). Das entspricht rechnerisch 20–25 %. Kombinierbar mit dem Darlehen Thüringen-Dynamik -innovativ-.

Vorbehalt: Zuschuss gestaffelt nach Ausgaben, z. B. 2.500 € bei 5.000 bis 10.000 € Ausgaben. Nur für eine echte Neuerung im Betrieb, keine Ersatzbeschaffung oder Software-Miete.

Wörtlich von der Förderstelle„Der Zuschuss beträgt für Vorhaben mit förderfähigen Investitionen und ggf. Dienstleistungen zwischen: Intervall 1: 5.000,00 EUR bis 10.000,00 EUR Förderfähige Ausgaben -> 2.500,00 EUR Zuschuss.“
Wörtlich von der Förderstelle„10 800.000,01 EUR bis 1.000.000,00 EUR 200.000,00 EUR“

Offizielle Seite: Thüringer Aufbaubank (TAB), im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen RaumStand 26.10.2026

Digitalbonus ThüringenAusgeschöpftThüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG); Bewilligung durch die Thüringer Aufbaubank (TAB) · Zuschussbis 50 %, max.15.000 €
Gefördert
Software, IT-Sicherheit, externe Dienstleister
Antrag
Formgebundener Antrag über das Thüringer Förderportal (thueringer-foerderportal.eu) bei der Thüringer Aufbaubank, Gorkistraße 9, 99084 Erfurt; Vorhabensbeginn frühestens einen Tag nach Antragseingang.

Mittel ausgeschöpft seit Juli 2026. Eine Neuauflage ist nicht geplant.

Die Aufbaubank nennt als Alternative das Programm InnoInvest.

Offizielle Seite: Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG); Bewilligung durch die Thüringer Aufbaubank (TAB)Stand 26.10.2026

Kredite

1
Thüringen-Dynamik – innovativAnträge möglichThüringer Aufbaubank (TAB), im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft · DarlehenKredit bis4 Mio. €
Gefördert
Investitionen, die für das Unternehmen eine Innovation darstellen (gleicher Innovationsbegriff wie InnoInvest), digitale Transformation des Unternehmens als genanntes Förderziel der Richtlinie, neu anzuschaffende materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen
Für wen
bis 249 Beschäftigte, bis 50 Mio. € Umsatz
Nicht für
Landwirtschaft
Antrag
Antrag über die Hausbank vor Vorhabensbeginn (vor verbindlicher Bestellung/Liefervertrag), zusammen mit Bereitschaftserklärung der Bank; für TAB-Kooperationspartner auch digitale Antragstellung möglich.

Seit 09.10.2025 gelten verbesserte Zinskonditionen für das Programm, das weiterhin laufend (ohne festes Enddatum, Richtlinie gültig bis Ende 2029) über die Hausbank beantragt werden kann.

Darlehen bis 4 Mio. €, Laufzeiten 5 oder 10 Jahre (bei 5 Jahren 1 Jahr tilgungsfrei, bei 10 Jahren bis zu 2 Jahre), kundenindividueller risikogerechter Zinssatz je Preisklasse der Hausbank. Kein Zuschuss, sondern zinsverbilligtes Darlehen – für Digitalisierung nur relevant, wenn das Vorhaben als 'Innovation' im Sinne der Richtlinie gilt, nicht für reine Standard-Digitalisierung ohne Neuheitsgehalt.

Vorbehalt: Darlehen über die Hausbank, Zins je nach Bonität. Das Vorhaben muss für den Betrieb eine Neuerung sein.

Wörtlich von der Förderstelle„Darlehenshöchstbetrag: 4 Mio. Euro“

Offizielle Seite: Thüringer Aufbaubank (TAB), im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale GesellschaftStand 26.10.2026

So kommen Sie an das Geld.

Den Antrag stellt immer Ihr Betrieb selbst. Maßgeblich ist der Sitz oder die Betriebsstätte, an der das Vorhaben umgesetzt wird.

  1. Passendes Programm finden

    Der Check zeigt, welche Programme zu Ihrem Vorhaben, Ihrem Land und Ihrer Betriebsgröße passen, mit Link zur Förderstelle.

  2. Bedingungen prüfen

    Lesen Sie die Richtlinie der Förderstelle oder lassen Sie sich beraten. Viele Länder fördern auch die Beratung selbst.

  3. Erst Antrag, dann Auftrag

    Bei fast allen Zuschüssen gilt: erst den Antrag stellen, dann beauftragen oder kaufen. Sonst kann die Förderung entfallen.

Häufige Fragen.

Wird Software für kleine Betriebe gefördert?

In vielen Bundesländern ja. Die Programme bezuschussen meist Einführung, Anpassung und Programmierung von Software durch externe Anbieter, oft auch IT-Sicherheit, KI und die Beratung dazu. Reine Standardsoftware, Hardware und Marketing sind häufig ausgeschlossen.

Welches Bundesland ist für mich zuständig?

Maßgeblich ist der Sitz oder die Betriebsstätte, an der das Vorhaben umgesetzt wird. Bundesprogramme gelten in allen Ländern.

Kann ich mehrere Zuschüsse kombinieren?

Meist nicht für dieselbe Ausgabe. Deshalb zeigt der Check die Programme einzeln und zählt nichts zusammen. Ob eine Kombination geht, steht in der Richtlinie der Förderstelle.

Wer stellt den Förderantrag?

Immer Ihr Betrieb selbst, meist online, oft über ein ELSTER-Unternehmenskonto. Bei Krediten läuft der Antrag meist über Ihre Hausbank.

Darf ich schon vor dem Antrag anfangen?

Bei fast allen Zuschüssen nein. Schon eine Bestellung oder eine mündliche Zusage an einen Anbieter gilt als Beginn und kann die Förderung ausschließen. Erst den Antrag stellen, dann beauftragen.

Woher stammen die Angaben?

Von den Seiten der Förderstellen. Zu jedem Programm steht der Link zur Förderstelle und das Datum, an dem wir die Seite gelesen haben. Wir gleichen die Liste jede Woche mit der Förderdatenbank des Bundes ab, damit kein neues Programm fehlt. Maßgeblich bleiben die Förderrichtlinien und die Entscheidung der Förderstelle.

Sie suchen Förderung für etwas anderes als Software, etwa Energie, Personal oder Gründung? Alle Förderprogramme durchsuchen: über 2.500 Programme von Bund, Ländern und EU.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Daten stammen von den Seiten der Förderstellen, Stand 26. Oktober 2026. Maßgeblich sind allein die jeweiligen Förderrichtlinien. Über eine Förderung entscheidet die Förderstelle, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Diese Seite ist keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung.

Software, die sich fördern lässt.

Kostenloses Erstgespräch, 30 Minuten. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und was es kostet.