Fördergeld für Digitalisierung in Schleswig-Holstein.

Zuschüsse und Kredite für Software, KI, IT-Sicherheit und Beratung in Schleswig-Holstein, vom Land und vom Bund. Drei Fragen, dann sehen Sie, was zu Ihrem Betrieb passt.

  • Datenstand26. Oktober 2026
  • Programme im Überblick4
  • Förderstellen von Bund und Ländern5
  • Anmeldungkeine

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind allein die Richtlinien der Förderstellen, über eine Förderung entscheidet die Förderstelle.

Landesprogramme in Schleswig-Holstein.

1 Programme für Digitalisierung von Land und Förderbank, verfügbare zuerst. Ein Klick zeigt Details und den Link zur Förderstelle.

Zuschüsse

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Digitalisierung in kleinen Unternehmen (Schleswig-Holstein)Anträge möglichLand Schleswig-Holstein (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus); Antrags- und Bewilligungsstelle: WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH · Zuschussbis 40 %, max.80.000 €
Gefördert
ERP, CRM, DMS, auch SaaS bis 36 Monate, Hardware zur Software, Digitalisierungsberatung (Modul 1), IT-Sicherheit, Schulung
Für wen
bis 49 Beschäftigte, bis 10 Mio. € Umsatz
Nicht für
Landwirtschaft und Fischerei
Antrag
Online bei der WTSH mit ELSTER-Organisationszertifikat, je Modul vor dem Auftrag.

Kleine Unternehmen können laufend Anträge für Modul 1 (Beratung) oder Modul 2 (Umsetzung) über das Servicekonto Business stellen, Förderquote weiterhin bis 40 % (Modul 1 max. 20.000 €, Modul 2 max. 200.000 € zuwendungsfähige Ausgaben).

Zwei Module: Beratung (40 % von 2.500 bis 20.000 €) und Umsetzung (40 % von 10.000 bis 200.000 €). Nur Betriebe unter 50 Beschäftigten.

Offizielle Seite: Land Schleswig-Holstein (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus); Antrags- und Bewilligungsstelle: WTSH Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbHStand 26.10.2026

So kommen Sie an das Geld.

Den Antrag stellt immer Ihr Betrieb selbst. Maßgeblich ist der Sitz oder die Betriebsstätte, an der das Vorhaben umgesetzt wird.

  1. Passendes Programm finden

    Der Check zeigt, welche Programme zu Ihrem Vorhaben, Ihrem Land und Ihrer Betriebsgröße passen, mit Link zur Förderstelle.

  2. Bedingungen prüfen

    Lesen Sie die Richtlinie der Förderstelle oder lassen Sie sich beraten. Viele Länder fördern auch die Beratung selbst.

  3. Erst Antrag, dann Auftrag

    Bei fast allen Zuschüssen gilt: erst den Antrag stellen, dann beauftragen oder kaufen. Sonst kann die Förderung entfallen.

Häufige Fragen.

Wird Software für kleine Betriebe gefördert?

In vielen Bundesländern ja. Die Programme bezuschussen meist Einführung, Anpassung und Programmierung von Software durch externe Anbieter, oft auch IT-Sicherheit, KI und die Beratung dazu. Reine Standardsoftware, Hardware und Marketing sind häufig ausgeschlossen.

Welches Bundesland ist für mich zuständig?

Maßgeblich ist der Sitz oder die Betriebsstätte, an der das Vorhaben umgesetzt wird. Bundesprogramme gelten in allen Ländern.

Kann ich mehrere Zuschüsse kombinieren?

Meist nicht für dieselbe Ausgabe. Deshalb zeigt der Check die Programme einzeln und zählt nichts zusammen. Ob eine Kombination geht, steht in der Richtlinie der Förderstelle.

Wer stellt den Förderantrag?

Immer Ihr Betrieb selbst, meist online, oft über ein ELSTER-Unternehmenskonto. Bei Krediten läuft der Antrag meist über Ihre Hausbank.

Darf ich schon vor dem Antrag anfangen?

Bei fast allen Zuschüssen nein. Schon eine Bestellung oder eine mündliche Zusage an einen Anbieter gilt als Beginn und kann die Förderung ausschließen. Erst den Antrag stellen, dann beauftragen.

Woher stammen die Angaben?

Von den Seiten der Förderstellen. Zu jedem Programm steht der Link zur Förderstelle und das Datum, an dem wir die Seite gelesen haben. Wir gleichen die Liste jede Woche mit der Förderdatenbank des Bundes ab, damit kein neues Programm fehlt. Maßgeblich bleiben die Förderrichtlinien und die Entscheidung der Förderstelle.

Sie suchen Förderung für etwas anderes als Software, etwa Energie, Personal oder Gründung? Alle Förderprogramme durchsuchen: über 2.500 Programme von Bund, Ländern und EU.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Daten stammen von den Seiten der Förderstellen, Stand 26. Oktober 2026. Maßgeblich sind allein die jeweiligen Förderrichtlinien. Über eine Förderung entscheidet die Förderstelle, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Diese Seite ist keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung.

Software, die sich fördern lässt.

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