Fördergeld für Digitalisierung in Nordrhein-Westfalen.

Zuschüsse und Kredite für Software, KI, IT-Sicherheit und Beratung in Nordrhein-Westfalen, vom Land und vom Bund. Drei Fragen, dann sehen Sie, was zu Ihrem Betrieb passt.

  • Datenstand26. Oktober 2026
  • Programme im Überblick5
  • Förderstellen von Bund und Ländern8
  • Anmeldungkeine

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind allein die Richtlinien der Förderstellen, über eine Förderung entscheidet die Förderstelle.

Landesprogramme in Nordrhein-Westfalen.

4 Programme für Digitalisierung von Land und Förderbank, verfügbare zuerst. Ein Klick zeigt Details und den Link zur Förderstelle.

Zuschüsse

4
MID-Digitale Sicherheit (NRW)Anträge möglichNRW.BANK im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW (bis 31.12.2025 Projektträger Jülich) · Zuschussbis 50 %, max.15.000 €
Gefördert
IT-Sicherheitsanalyse und Notfallplan, Schulung der Mitarbeitenden, Schutz-Software wie Backup, Firewall, Virenschutz
Für wen
bis 249 Beschäftigte, bis 50 Mio. € Umsatz
Antrag
Monatliche Registrierung im Förderportal; wer gezogen wird, stellt danach den Antrag.

Teilnahme jeden Monat per Losverfahren möglich.

Zuteilung per Los, deshalb kein sicherer Zugang.

Offizielle Seite: NRW.BANK im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW (bis 31.12.2025 Projektträger Jülich)Stand 26.10.2026

MID-Digitalisierung (NRW)Anträge möglichNRW.BANK im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRW · Zuschussbis 50 %, max.15.000 €
Gefördert
Neue digitale Produkte mit KI, maschinellem Lernen, Datenanalyse oder AR/VR
Für wen
bis 249 Beschäftigte, bis 50 Mio. € Umsatz
Nicht für
Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
Antrag
Monatliche Interessensbekundung bei der NRW.BANK; wer gezogen wird, hat 28 Tage für den Antrag.

Teilnahme jeden Monat per Losverfahren möglich.

Nur für innovative Software mit KI- oder Technologiekern, nicht für die Digitalisierung normaler Abläufe. Ab 4.000 € Ausgaben, einmal in zwei Jahren.

Offizielle Seite: NRW.BANK im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes NRWStand 26.10.2026

NRW.BANK.Impuls KIPausiertNRW.BANK · Zuschussbis 50 %, max.25.000 €
Gefördert
Beratung zu KI-Einsatzfeldern (Modul A), Test eines KI-Systems für einen konkreten Anwendungsfall (Modul B)
Für wen
bis 249 Beschäftigte, bis 50 Mio. € Umsatz
Antrag
Digital über das Kundenportal der NRW.BANK, vor Beginn des Vorhabens.

Derzeit keine Anträge möglich (Portal wegen hoher Nachfrage geschlossen). Wir prüfen wöchentlich, ob es wieder öffnet.

Bereitet den KI-Einsatz vor: Beratung und Test, nicht der dauerhafte Betrieb. Bagatellgrenze 5.000 €, höchstens zwei Förderungen in zwei Jahren, Vorhaben höchstens sechs Monate.

Offizielle Seite: NRW.BANKStand 26.10.2026

Mittelstand Innovativ & Digital (MID) – Digitale ProzesseAusgeschöpftMinisterium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (Bewilligungsbehörde: NRW.BANK) · Zuschussbis zu15.000 €
Gefördert
IST-Analyse: Aufnahme und Dokumentation bestehender Prozessabläufe, SOLL-Konzeption optimierter digitaler Arbeitsabläufe, Unterstützung bei der Software-Auswahl, Implementierungsbegleitung während der Einführungsphase der Software
Für wen
bis 249 Beschäftigte, bis 50 Mio. € Umsatz
Nicht für
Landwirtschaft
Antrag
Ausschließlich online über das Kundenportal der NRW.BANK, nur innerhalb befristeter Förderaufrufe; dem Antrag ist ein gültiges Angebot eines Beratungsunternehmens mit Sitz in der EU über mind. 10 Tagewerke beizufügen. Antrag muss vor Auftragsvergabe erfolgen.

Das Kontingent für den Förderaufruf 2026 ist ausgeschöpft, eine Antragstellung ist aktuell nicht möglich; die zuvor angekündigte Wiederöffnung ab 19.10.2026 hat sich damit erledigt.

Zuschuss von bis zu 500 Euro je Beratungstag für 10 bis 30 Tagewerke (also max. 15.000 Euro) für externe Beratung, die eine Softwareeinführung vorbereitet – nicht für die Software/Hardware/Lizenzen selbst. Einsatz nur einmal je Unternehmen in zwei Jahren.

Vorbehalt: Gefördert wird die Beratung vor einer Software-Einführung (10 bis 30 Beratungstage zu je bis zu 500 €), nicht die Software selbst.

Wörtlich von der Förderstelle„Der Festbetrag beträgt höchstens 500 Euro je Tagewerk. Förderfähig sind mindestens zehn und höchstens 30 Tagewerke.“

Offizielle Seite: Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW (Bewilligungsbehörde: NRW.BANK)Stand 26.10.2026

So kommen Sie an das Geld.

Den Antrag stellt immer Ihr Betrieb selbst. Maßgeblich ist der Sitz oder die Betriebsstätte, an der das Vorhaben umgesetzt wird.

  1. Passendes Programm finden

    Der Check zeigt, welche Programme zu Ihrem Vorhaben, Ihrem Land und Ihrer Betriebsgröße passen, mit Link zur Förderstelle.

  2. Bedingungen prüfen

    Lesen Sie die Richtlinie der Förderstelle oder lassen Sie sich beraten. Viele Länder fördern auch die Beratung selbst.

  3. Erst Antrag, dann Auftrag

    Bei fast allen Zuschüssen gilt: erst den Antrag stellen, dann beauftragen oder kaufen. Sonst kann die Förderung entfallen.

Häufige Fragen.

Wird Software für kleine Betriebe gefördert?

In vielen Bundesländern ja. Die Programme bezuschussen meist Einführung, Anpassung und Programmierung von Software durch externe Anbieter, oft auch IT-Sicherheit, KI und die Beratung dazu. Reine Standardsoftware, Hardware und Marketing sind häufig ausgeschlossen.

Welches Bundesland ist für mich zuständig?

Maßgeblich ist der Sitz oder die Betriebsstätte, an der das Vorhaben umgesetzt wird. Bundesprogramme gelten in allen Ländern.

Kann ich mehrere Zuschüsse kombinieren?

Meist nicht für dieselbe Ausgabe. Deshalb zeigt der Check die Programme einzeln und zählt nichts zusammen. Ob eine Kombination geht, steht in der Richtlinie der Förderstelle.

Wer stellt den Förderantrag?

Immer Ihr Betrieb selbst, meist online, oft über ein ELSTER-Unternehmenskonto. Bei Krediten läuft der Antrag meist über Ihre Hausbank.

Darf ich schon vor dem Antrag anfangen?

Bei fast allen Zuschüssen nein. Schon eine Bestellung oder eine mündliche Zusage an einen Anbieter gilt als Beginn und kann die Förderung ausschließen. Erst den Antrag stellen, dann beauftragen.

Woher stammen die Angaben?

Von den Seiten der Förderstellen. Zu jedem Programm steht der Link zur Förderstelle und das Datum, an dem wir die Seite gelesen haben. Wir gleichen die Liste jede Woche mit der Förderdatenbank des Bundes ab, damit kein neues Programm fehlt. Maßgeblich bleiben die Förderrichtlinien und die Entscheidung der Förderstelle.

Sie suchen Förderung für etwas anderes als Software, etwa Energie, Personal oder Gründung? Alle Förderprogramme durchsuchen: über 2.500 Programme von Bund, Ländern und EU.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Daten stammen von den Seiten der Förderstellen, Stand 26. Oktober 2026. Maßgeblich sind allein die jeweiligen Förderrichtlinien. Über eine Förderung entscheidet die Förderstelle, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Diese Seite ist keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung.

Software, die sich fördern lässt.

Kostenloses Erstgespräch, 30 Minuten. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und was es kostet.