Fördergeld für Digitalisierung in Bayern.

Zuschüsse und Kredite für Software, KI, IT-Sicherheit und Beratung in Bayern, vom Land und vom Bund. Drei Fragen, dann sehen Sie, was zu Ihrem Betrieb passt.

  • Datenstand26. Oktober 2026
  • Programme im Überblick6
  • Förderstellen von Bund und Ländern6
  • Anmeldungkeine

Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindlich sind allein die Richtlinien der Förderstellen, über eine Förderung entscheidet die Förderstelle.

Landesprogramme in Bayern.

3 Programme für Digitalisierung von Land und Förderbank, verfügbare zuerst. Ein Klick zeigt Details und den Link zur Förderstelle.

Zuschüsse

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Digitalbonus Bayern PlusMonatskontingentBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie · Zuschussbis 50 %, max.30.000 €
Gefördert
Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt, z. B. Künstliche Intelligenz oder intelligente Datenanalyse, Intelligente Robotik, Simulation und digitale Zwillinge
Für wen
bis 49 Beschäftigte, bis 10 Mio. € Umsatz
Nicht für
freie Berufe, Landwirtschaft, Kliniken, Praxen, Pflege, Vereine, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
Antrag
Nur der Betrieb selbst, online mit ELSTER-Unternehmenskonto, vor dem Auftrag.

Das Kontingent für Oktober ist ausgeschöpft. Neue Anträge ab Montag, 2. November 2026, 10:00 Uhr.

Bis 30.000 €, bis zu 50 % der Ausgaben. Bei Ausgaben bis 15.000 € lieber Standard beantragen: gleicher Zuschuss, schnellere Bearbeitung. In Grenzfällen entscheidet ein Expertengremium mit.

Vorbehalt: Nur für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt. Vorher bei der zuständigen Bezirksregierung beraten lassen. Nur einmal je Unternehmen, nicht zusammen mit Standard für dieselbe Maßnahme.

Wörtlich von der Förderstelle„Der Fördersatz beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.“
Wörtlich von der Förderstelle„Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt.“

Offizielle Seite: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und EnergieStand 26.10.2026

Digitalbonus Bayern (Standard)MonatskontingentBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie · Zuschussbis 50 %, max.7.500 €
Gefördert
Software und Einführung durch externe Anbieter, IT-Sicherheit, Beratung und Schulung zur Lösung
Für wen
bis 49 Beschäftigte, bis 10 Mio. € Umsatz
Nicht für
freie Berufe, Landwirtschaft, Kliniken, Praxen, Pflege, Vereine, Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung
Antrag
Nur der Betrieb selbst, online mit ELSTER-Unternehmenskonto, vor dem Auftrag.

Das Kontingent für Oktober ist ausgeschöpft. Neue Anträge ab Montag, 2. November 2026, 10:00 Uhr.

Standard bis 7.500 € ab 4.000 € Ausgaben, je Förderbereich einmal. Für Vorhaben mit besonderem Innovationsgehalt gibt es stattdessen den Digitalbonus Plus. Jeden Monat ein neues Kontingent ab 10 Uhr am ersten Werktag.

Offizielle Seite: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und EnergieStand 26.10.2026

Kredite

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Digitalisierungskredit (LfA Förderbank Bayern)Anträge möglichLfA Förderbank Bayern · DarlehenKredit
Gefördert
Hard- und Software, Cloud-Umstieg, IT-Sicherheit, Datennutzung/digitale Transformation, KI-Integration
Antrag
Über die Hausbank, vor Beginn des Vorhabens.

Der Digitalisierungskredit kann laut Stand 22.10.2026 weiterhin laufend über die Hausbank beantragt werden, mit Darlehen bis 15 Mio. EUR (Stufe 1 bis 7,5 Mio. EUR) für Unternehmen mit Jahresumsatz bis 500 Mio. EUR.

Zinsgünstiger Kredit in drei Stufen, auch für Freiberufler. Bei einfacher Digitalisierung 1 % Tilgungszuschuss, bei anspruchsvolleren Vorhaben zusätzlich ERP-Förderzuschuss der KfW möglich. Kein reiner Zuschuss.

Offizielle Seite: LfA Förderbank BayernStand 26.10.2026

So kommen Sie an das Geld.

Den Antrag stellt immer Ihr Betrieb selbst. Maßgeblich ist der Sitz oder die Betriebsstätte, an der das Vorhaben umgesetzt wird.

  1. Passendes Programm finden

    Der Check zeigt, welche Programme zu Ihrem Vorhaben, Ihrem Land und Ihrer Betriebsgröße passen, mit Link zur Förderstelle.

  2. Bedingungen prüfen

    Lesen Sie die Richtlinie der Förderstelle oder lassen Sie sich beraten. Viele Länder fördern auch die Beratung selbst.

  3. Erst Antrag, dann Auftrag

    Bei fast allen Zuschüssen gilt: erst den Antrag stellen, dann beauftragen oder kaufen. Sonst kann die Förderung entfallen.

Häufige Fragen.

Wird Software für kleine Betriebe gefördert?

In vielen Bundesländern ja. Die Programme bezuschussen meist Einführung, Anpassung und Programmierung von Software durch externe Anbieter, oft auch IT-Sicherheit, KI und die Beratung dazu. Reine Standardsoftware, Hardware und Marketing sind häufig ausgeschlossen.

Welches Bundesland ist für mich zuständig?

Maßgeblich ist der Sitz oder die Betriebsstätte, an der das Vorhaben umgesetzt wird. Bundesprogramme gelten in allen Ländern.

Kann ich mehrere Zuschüsse kombinieren?

Meist nicht für dieselbe Ausgabe. Deshalb zeigt der Check die Programme einzeln und zählt nichts zusammen. Ob eine Kombination geht, steht in der Richtlinie der Förderstelle.

Wer stellt den Förderantrag?

Immer Ihr Betrieb selbst, meist online, oft über ein ELSTER-Unternehmenskonto. Bei Krediten läuft der Antrag meist über Ihre Hausbank.

Darf ich schon vor dem Antrag anfangen?

Bei fast allen Zuschüssen nein. Schon eine Bestellung oder eine mündliche Zusage an einen Anbieter gilt als Beginn und kann die Förderung ausschließen. Erst den Antrag stellen, dann beauftragen.

Woher stammen die Angaben?

Von den Seiten der Förderstellen. Zu jedem Programm steht der Link zur Förderstelle und das Datum, an dem wir die Seite gelesen haben. Wir gleichen die Liste jede Woche mit der Förderdatenbank des Bundes ab, damit kein neues Programm fehlt. Maßgeblich bleiben die Förderrichtlinien und die Entscheidung der Förderstelle.

Sie suchen Förderung für etwas anderes als Software, etwa Energie, Personal oder Gründung? Alle Förderprogramme durchsuchen: über 2.500 Programme von Bund, Ländern und EU.

Alle Angaben ohne Gewähr. Die Daten stammen von den Seiten der Förderstellen, Stand 26. Oktober 2026. Maßgeblich sind allein die jeweiligen Förderrichtlinien. Über eine Förderung entscheidet die Förderstelle, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Diese Seite ist keine Rechts-, Steuer- oder Fördermittelberatung.

Software, die sich fördern lässt.

Kostenloses Erstgespräch, 30 Minuten. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist und was es kostet.